WHG - Beschichtungen

(WHG = Wasserhaushaltsgesetz)

Als zugelassener Fachbetrieb nach WHG (§ 19 WHG) werden wir vom TÜV regelmäßig geprüft und überwacht. Wir sind für das Aufbringen und Instandsetzen von Beschichtungen in Auffangräumen und Auffangwannen, Umfüllstationen, flüssigkeitsdichten Boden- und Wandflächen zugelassen.

Beim Umgang mit diesen Stoffen wird nach bestimmten Handlungen unterschieden. Die Anforderungen an Anlagen differenzieren u.a. auch danach, ob es sich um sogenannte LAU – Anlagen (Lagern, Abfüllen, Umschlagen) oder HBV – Anlagen (Herstellen, Behandeln, Verwenden) handelt.

Der Gesetzgeber schreibt dabei vor, dass alle Arbeiten an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen und in allen Wassergefährdungsklassen nur von Fachbetrieben nach WHG 19 I ausgeführt werden dürfen.

Unsere WHG-Beschichtungen sind dauerhaft rissüberbrückend, chemikalienresistent und für den Innen- und Außenbereich geeignet. Bei Bedarf können sie selbstverständlich auch elektrisch ableitend erstellt werden.

Produktvorteile:

  • flüssigkeits- und chemikalienresistent
  • entsprechend WHG-Vorgaben
  • dauerhaft rissüberbrückend
  • alterungs- und witterungsbeständig
  • auf Wunsch elektrisch ableitfähig

Einsatzbeispiele

  • Industriehallen
  • Chemielager
  • Kfz-Werkstätten